
23.11.2019
Streit um Indentitäre
Bewegung
Distanziert sich J.
Meuthen von R. Hartwig?
Jörg Meuthen wird sich auf dem AfD-Bundesparteitag nun in aller Deutlichkeit von
Roland Hartwig, AfD-Fachmann in Sachen Verfassung und Verfassungsschutz,
distanzieren und Roland Hartwig sich zumindest für die Herausnahme der
Identitären Bewegung (IB) aus der „Unvereinbarkeitsliste“ aktiv einsetzen
müssen, wenn beide nicht unglaubwürdig erscheinen wollen.
Gerade wurde ein Antrag des „Flügel“ für den kommenden AfD-Bundesparteitag
öffentlich, wonach die Unvereinbarkeitsliste mit Organisationen, bei deren
Kontakt schon die AfD-Mitgliedschaft gefährdet ist, ersatzlos gestrichen werden
soll; hilfsweise solle die Partei zumindest die Identitäre Bewegung aus der
Unvereinbarkeitsliste nehmen, weil ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz
als rechtsextrem „rein willkürlich“ sei. Jörg Meuthen sagte dem „Spiegel“
allerdings dazu: „Die Anträge haben meines Erachtens keinerlei Chance auf eine
Mehrheit auf dem Parteitag.“ Damit hat er sich zweifellos politisch korrekt, im
Sinne von Frau Merkel und dem System geäußert.
Wo sind die Unterschiede?
„Es ist und bleibt ein
völlig legitimes und verfassungskonformes Ziel, die ethnisch-kulturelle
Identität einer Gesellschaft gegen ihre Auflösung durch Einwanderer aus anderen
Kulturkreisen schützen zu wollen.“
sagte nicht etwa Martin Sellner, der
erste Mann der IB im deutschsprachigen Raum, sondern AfD- Bundestagsabgeordneter
Roland Hartwig ganz öffentlich - heute noch im Internet nachzulesen - bei seinem
in diesem Jahr beim Institut für Staatspolitik (IfS) gehaltenen Vortrag zum
Verfassungsschutz. Und er findet es „genauso falsch wie ungeheuerlich“, dass man
verfassungsrechtlich eine Einwanderung hinzunehmen habe, die zur
multikulturellen Gesellschaft führe und dass „das Ziel, eine relative
Homogenität des deutschen Volkes zu bewahren,“ als „angeblich
verfassungsfeindlich eingestuft“ werde.
Genau das
fordert scheinbar die IB mit ihrem „Ethnopluralismus“,
der die Vielfalt der Völker, wie sie sich über Jahrtausende entwickelt hat,
bewahren will. „Wir setzen
diesen Begriff bewusst als positiven Gegenentwurf zur heutigen One-World-Doktrin
ein, um zu verdeutlichen, dass eine rücksichtslose globalistische Entgrenzung
diese Vielfalt bedroht. Es gibt ein Recht auf Verschiedenheit. Jede Ethnie hat
das Recht, ihre Kultur, ihre Bräuche und Traditionen, also ihre ethnokulturelle
Identität, zu erhalten.“
Und nun?
Die AfD hatte sich inhaltlich nie mit der IB auseinandergesetzt, sondern das
Urteil des Inlands- Geheimdienstes übernommen.
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